FAQ
Was sind psychische Belastungen?
Unter psychischen Belastungen versteht man die „Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken“ (Definition nach der DIN EN ISO 10075- 1 (1a)). Psychische Belastungen bei der Arbeit beschreiben eine Vielzahl unterschiedlicher psychisch bedeutsamer Einflüsse wie etwa Arbeitsintensität, soziale Unterstützung am Arbeitsplatz oder die Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit. Wichtig ist, dass der Begriff „psychische Belastung“ dabei wertneutral zu verstehen ist. Eine Arbeit ohne psychische Belastung ist daher nicht vorstellbar oder wünschenswert. Jedoch können psychische Belastungen auch gesundheitsbeeinträchtigende Wirkung haben. Daher ist es erforderlich, psychische Belastungen mittels einer Gefährdungsbeurteilung zu identifizieren.
Sie sind im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagement an der Durchführung einer Psychischen Gefährdungsbeurteilung interessiert? Hier gelangen Sie zu weiterführenden Informationen.
Wer muss eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durchführen?
Seit 2013 sind alle Arbeitgeber nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) noch stärker aufgefordert, die psychischen Belastungen ihrer Beschäftigten am Arbeitsplatz zu ermitteln. Des Weiteren sind Unternehmen und Behörden auch zu einer entsprechenden Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GB-Psych) am Arbeitsplatz verpflichtet (§ 6 ArbSchG). Demnach müssen ausnahmslos alle Unternehmen und Einrichtungen des Öffentlichen Dienstes mit mindestens einem Standort in Deutschland eine solche Gefährdungsbeurteilung durchführen. Diese kann dabei sowohl via Print- oder Online-Fragebogen, als auch über weitere Formate (Workshops oder Interviews) erfolgen.
Sie möchten mehr über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen erfahren? Hier gelangen Sie zu weiterführenden Informationen.
Wie läuft eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen optimalerweise ab?
Arbeitgeber haben eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (kurz GB-Psych, manchmal auch Psychologische Gefährdungsbeurteilung oder Psychische Gefährdungsbeurteilung genannt) erfolgreich durchgeführt, wenn alle sieben Prozessschritte durchlaufen wurden:
- Festlegung der Arbeitsplatz-, Tätigkeits-, Bereichs- oder Berufsgruppen entsprechend der organisationsspezifischen Strukturen.
- Ermittlung der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz in jenen fünf Bereichen, die durch die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) definiert werden. Geeignete Verfahren hierfür sind Mitarbeiterbefragungen mittels Fragebogen (online und/oder Print) oder spezielle Workshops zur psychischen Gefährdungsbeurteilung.
- Auswertungen und statistische Analysen der Befragungsdaten bzw. der Workshopergebnisse.
- Ableitung von Handlungsempfehlungen und konkreten Maßnahmen, die nachfolgend angeboten und durchgeführt werden.
- Wirksamkeitsevaluation der abgeleiteten und umgesetzten Maßnahmen.
- Überprüfung der Aktualität der Ergebnisse in regelmäßigen Abständen und ggf. Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung.
- Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen sowie der in diesem Kontext durchlaufenen Schritte.
Sie sind im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagement an weiteren Informationen zu den 7 Prozessschritten einer GB-Psych interessiert? Hier können Sie Kontakt zu unserem Experten, Christian Fuhrken, aufnehmen.
Wie erfolgt das Festlegen der Tätigkeitsbereiche bei einer psychischen Gefährdungsbeurteilung? (Schritt 1)
Entsprechend der organisationsspezifischen Strukturen werden gemeinsam mit den relevanten Akteuren (z. B. Gesundheitsmanagement, Personal- oder Gesundheitsverantwortliche, Geschäftsführung) die einzelnen Gruppen festgelegt, die beurteilt werden sollen. Ausgangspunkt hierfür können etwa Organigramme oder Tätigkeitsbeschreibungen sein.
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Wie läuft die Ermittlung der psychischen Belastungen ab? (Schritt 2)
Grundsätzlich lassen sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GB-Psych) zwei Vorgehensweisen (Mitarbeiterbefragungen und Workshopverfahren) unterscheiden:
Mitarbeiterbefragungen
Die am weitesten verbreitete Form der Mitarbeiterbefragung ist die Online-Umfrage. Auf diesem Weg können – ganz anonym – vielfältige Belastungsfaktoren bei allen Beschäftigten ermittelt werden. Oftmals werden hierbei etablierte Skalen wie etwa der Kurzfragebogen zur Arbeitsanalyse (KFZA) oder der Copenhagen Psychosocial Questionnaire (COPSOQ) eingesetzt. Da der Teilnahmelink internetbasiert ist, gelangt man auch von außerhalb der Organisation zur Befragung. Auch auf dem eigenen Smartphone kann die Umfrage bequem ausgefüllt werden (vor allem im Querformat). Alternativ oder ergänzend können jedoch auch Printfragebögen eingesetzt werden (z. B. in bestimmten Produktionsbereichen ohne PC-Arbeitsplätze).
Workshopverfahren
Im Rahmen der Psychischen Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz können auch Workshopverfahren überaus sinnvoll und gewinnbringend eingesetzt werden. Zum einen können sie anstelle einer Beschäftigtenbefragung per Fragebogen zur Ermittlung und Analyse der psychischen Belastungen eingesetzt werden (GB-Psych-Analyse-Workshop). Zum anderen können sie ergänzend zu solch einer Belastungsermittlung eingesetzt werden (GB-Psych-Vertiefungs-Workshop). Beide Workshopvarianten können grundsätzlich sowohl vor Ort als auch in virtueller Form online umgesetzt werden.
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Wie erfolgt die Beurteilung der psychischen Belastungen? (Schritt 3)
Die Befragungsdaten bzw. Workshopergebnisse werden unter Wahrung strengster Anforderungen an den Datenschutz (unter anderem keine Auswertungen in Gruppen mit weniger als fünf Beschäftigten) ausgewertet und unter Bezugnahme auf externe empirische Vergleichswerte beurteilt. Anschließend erfolgt die Präsentation der Ergebnisse – entweder vor Ort oder via Videokonferenz.
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Wie laufen die Entwicklung und die Umsetzung der Maßnahmen bei einer psychischen Gefährdungsbeurteilung ab? (Schritt 4)
Auf Grundlage der Befragungs- oder Workshopergebnisse werden für die abgeleiteten Handlungsempfehlungen konkrete Maßnahmen entwickelt. Diese können nachfolgend seitens der Organisationen eigenverantwortlich oder bei Bedarf mit dem Institut für Betriebliche Gesundheitsberatung bzw. anderen Partnern angeboten und durchgeführt werden. Um diese Maßnahmen besser im Unternehmen zu platzieren und eine hohe Akzeptanz bei den Beschäftigten zu erreichen, sollte die Bewerbung selbiger sowie die Kommunikation mit den Beschäftigten im Zusammenhang mit der GB-Psych stets mitgedacht werden.
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Wie erfolgt die Kontrolle der Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen bei einer psychischen Gefährdungsbeurteilung? (Schritt 5)
Durch quantitative und qualitative Erhebungen kann die Wirksamkeit der auf Grundlage der GB-Psych abgeleiteten und umgesetzten Maßnahmen evaluiert werden. Hier sind, je nach Maßnahme, verschiedene Verfahren und Schwerpunktsetzungen denkbar. Grundsätzlich sollte jedoch stets eine Kombination aus Prozess- und Ergebnisevaluation erfolgen, da diese komplementäre Facetten beleuchten: Die Prozessevaluation eruiert, wie die Maßnahme bspw. hinsichtlich Qualität und Rahmenbedingungen seitens der Beschäftigten bewertet wird. Die Ergebnisevaluation zielt darauf ab, durch die Maßnahme herbeigeführte Veränderungen – idealerweise im positiven Sinne – nachzuweisen.
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Wie erfolgen die Aktualisierung und Fortschreibung bei einer psychischen Gefährdungsbeurteilung? (Schritt 6)
Etwa zwei Jahre nach Abschluss der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen – unabhängig vom eingesetzten Verfahren – sollte überprüft werden, ob eine Wiederholungsbefragung notwendig ist (z. B. durch veränderte Umgebungsbedingungen, starke Umstrukturierungen, neue wissenschaftliche Erkenntnisse etc.). Hierfür bieten sich bspw. Checklisten an. Sollte eine Aktualisierung der GB-Psych notwendig sein, beginnt der Zyklus von vorne. Besonders interessant im Zusammenhang mit einer Wiederholungsbefragung ist der Abgleich mit den Daten aus der Erstbefragung, der eine längsschnittliche Betrachtung der Entwicklungen in der Organisation ermöglicht.
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Wie erfolgt die Dokumentation bei einer psychischen Gefährdungsbeurteilung? (Schritt 7)
Die saubere Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz (GB-Psych) stellt eine große Herausforderung für viele Organisationen dar. Hierfür gibt es kein standardisiertes Vorgehen. Umso wichtiger ist, jeden einzelnen Schritt bestmöglich festzuhalten und zentrale Entscheidungen sowie Meilensteine zu protokollieren.
Ein kleiner Hinweis in eigener Sache: Jede durch das IFBG angebotene Leistung wird entsprechend dokumentiert und kann für die interne Dokumentation genutzt sowie bei einer möglichen Prüfung durch das Gewerbeaufsichtsamt vorgelegt werden.
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Wer prüft, ob eine psychische Gefährdungsbeurteilung stattgefunden hat?
Die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GB-Psych) wird – wie übrigens die gesamte Arbeitsschutzorganisation – durch das jeweils für eine Organisation zuständige Gewerbeaufsichtsamt überprüft. Es darf jederzeit ohne Voranmeldung eine Organisation betreten und Kontrollen durchführen. Werden hierbei Mängel festgestellt, erhalten Arbeitgeber in der Regel eine Beratung und eine Fristsetzung für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. Nur in Ausnahmefällen können sofort vollziehbare Anordnungen wie etwa Sanktionen getroffen werden.
Ob, wann und wie häufig das Gewerbeaufsichtsamt eine Organisation kontrolliert, hängt vom Risiko ab, dem die Beschäftigten bei ihrer Arbeit ausgesetzt sind. Das hat zur Folge, dass manche Unternehmen öfter, andere nur in größeren Zeitabständen aufgesucht werden. Abweichend vom Turnus können aber auch konkrete Vorfälle wie Beschwerden, Unfälle oder Ähnliches das Amt auf den Plan rufen.
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Wie kann das IFBG beim Prozess einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz unterstützen?
Unsere Vision lautet Wir führen im Gesundheitsmanagement – partnerschaftlich und mit hochwertigen Leistungen. Das "Partnerschaftliche" nehmen wir als vertrauensvoller Anbieter wörtlich und begleiten Sie – wenn gewünscht – durch den gesamten Prozess. Dabei sind unsere Leistungen modular aufgebaut, so dass wir Sie in Ihrem Prozess der psychischen Gefährdungsbeurteilung ganz individuell unterstützen und begleiten können. Jedes Modul beinhaltet spezielle Basisleistungen. Diese können bedarfsadäquat mit optionalen Leistungen unterstützt werden.
Einen detaillierten Überblick zu den einzelnen Modulleistungen und den dazugehörigen Steckbriefen finden Sie hier. Darüber hinaus steht Ihnen für Detailfragen auch unser Experte, Christian Fuhrken, zur Verfügung. Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihre Bedürfnisse.
Welche Leistungen werden als Basisleistungen und welche als optionale Leistungen angeboten?
Einen detaillierten Überblick zu den einzelnen Modulleistungen und den dazugehörigen Steckbriefen finden Sie hier. Darüber hinaus steht Ihnen für Detailfragen auch unser Experte, Christian Fuhrken, zur Verfügung. Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihre Bedürfnisse.
Welche Kosten entstehen bei einer psychischen Gefährdungsbeurteilung?
Eine ganz konkrete Beantwortung dieser Frage ist leider nicht möglich. Zu groß ist die Anzahl an Faktoren, die bei der Kalkulation der anfallenden Kosten berücksichtigt werden müssen. Vor diesem Hintergrund sei an dieser Stelle lediglich eine Auswahl an Kostentreibern einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen genannt.
Bei Mitarbeiterbefragungen:
- Umfang der Analyse hinsichtlich der untersuchten Merkmalsbereiche
- Anzahl der analysierten soziodemografischen Variablen (z. B. Alter, Geschlecht, Abteilungszugehörigkeit, Tätigkeitsprofil)
- Beschäftigtenzahl der Organisation
- Zusatzleistungen wie Printfragebögen, individuelle Gesundheitsberichte für Beschäftigte oder weitere Ergebnispräsentationen (bspw. bei Betriebsversammlung)
Bei Workshopverfahren:
- Menge nötiger Workshops, die von der Beschäftigtenzahl abhängt
- Dauer der einzelnen Workshop-Sitzungen
- Umfang der Workshops hinsichtlich der untersuchten Merkmalsbereiche
- Workshopdurchführung vor Ort vs. online
Darüber hinaus haben wir in unseren Angeboten Beispielprojekte samt grobem Kostenrahmen aufgeführt, die Ihnen einen guten Einblick geben können.
Was ist eine graduelle psychische Gefährdungsbeurteilung?
Bei der graduellen Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen handelt es sich um die schrittweise Durchführung der GB-Psych in der gesamten Organisation – und zwar unabhängig vom gewählten Verfahren (Befragung oder Workshops). Die Belastungen in den Tätigkeitsbereichen bzw. Abteilungen werden nacheinander eruiert. So ist eine kontinuierliche Nachbereitung der Ergebnisse möglich. Zudem kann somit eine Überlastung seitens der verantwortlichen Ansprechpartner der GB-Psych vermieden werden.
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Für wen ist eine graduelle psychische Gefährdungsbeurteilung geeignet?
Das Verfahren der graduellen psychischen Gefährdungsbeurteilung ist vor allem für größere Organisationen geeignet, bei denen eine vollumfängliche GB-Psych aus strukturellen Gründen nur schwer oder gar nicht möglich ist. Auch für kleine und mittlere Organisationen kann diese Vorgehensweise interessant sein.
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Welche Vorteile bietet eine graduelle psychische Gefährdungsbeurteilung?
Im Vergleich zu einer regulären, nicht-graduellen GB-Psych, bietet das schrittweise Vorgehen eine Vielzahl an Vorteilen:
- Einzelne Tätigkeitsbereiche/Abteilungen können gezielt adressiert und besser betreut werden.
- Die Kommunikation kann passgenau für die jeweilige Zielgruppe umgesetzt werden.
- Es erfolgt eine stärkere Einbeziehung der jeweiligen Führungskräfte (persönlicher Kontaktaufbau).
- Die Auslastung der Verantwortlichen für die GB-Psych ist besser kalkulierbar.
- Das sukzessive Vorgehen erlaubt eine intensivere Auseinandersetzung mit den Ergebnissen.
- Die Umsetzung von Maßnahmen kann gestaffelt und somit ressourcenschonender erfolgen.
- Bereits analysierte Tätigkeitsbereiche/Abteilungen können als Vorbild für andere dienen.
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Wie genau läuft eine graduelle psychische Gefährdungsbeurteilung ab?
Das Vorgehen bei einer graduellen psychischen Gefährdungsbeurteilung umfasst beim Institut für Betriebliche Gesundheitsberatung folgende Schritte:
- Absprache mit den relevanten Akteuren innerhalb der Organisation (z. B. Geschäftsführung, Verantwortliche des BGM, Betriebs- oder Personalrat).
- Festlegung der zu analysierenden Tätigkeitsbereiche/Abteilungen sowie der Reihenfolge.
- Sukzessive Datenerhebung mittels Befragung oder Workshops.
- Auswertung der erhobenen Daten durch uns.
- Übermittlung der Ergebnisse in Form eines Berichts an die Verantwortlichen der GB-Psych. Auf Wunsch kann bei einer Befragung ein regelmäßig aktualisiertes Dashboard ca. 2 Wochen nach Ende der Datenerhebung bereitgestellt werden. Nach einiger Zeit ist auch die Bildung eines organisationsinternen Benchmarks möglich.
- Optional: Gemeinsame Konzeption und Umsetzung geeigneter BGF-Maßnahmen im Nachgang.
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