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Graduelle psychische Gefährdungsbeurteilung für große Organisationen
- 29.06.2020
- Analysen, Psychische Gefährdungsbeurteilung
Seit 2013 sind Unternehmen und Organisationen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gesetzlich verpflichtet, auch die psychischen Belastungen zu erfassen. Üblicherweise werden die Belastungen in einer Beschäftigtenbefragung erfasst. Eine effiziente und absolut plausible Lösung – alle Beschäftigten eines Unternehmens können so in einem Aufschlag befragt werden.
Eine zentrale Herausforderung ist die aus der Analyse resultierende Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen. Gerade in größeren Organisationen kann sich dies zu einer Mammutaufgabe entwickeln, da es oftmals gilt, Maßnahmen zu finden, die gleichermaßen für jeden Tätigkeitsbereich gelten. Dabei ist es dringend empfohlen, zielgruppenspezifische Maßnahmen abzuleiten, denn die Personalabteilung hat vermutlich andere Bedürfnisse als Beschäftigte mit Kundenkontakt oder in der Produktion. Die parallele Bearbeitung aller Zielgruppen kann dabei schnell sehr fordernd werden.
Ad-hoc-Bereitstellung von Fragebögen und Ergebnisberichten
Daher hat sich das Wissenschafts- und Technologieunternehmen Merck eine alternative und innovative Variante einfallen lassen: Hier wird bedarfsorientiert jeder Tätigkeitsbereich einzeln und nacheinander erfasst. Das IFBG unterstützt dabei mit einer Ad-hoc-Bereitstellung der Fragebögen und der Erstellung maßgeschneiderter Ergebnisberichte. In enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen Führungskräften können die Gesundheitsverantwortlichen bei Merck die Folgemaßnahmen spezifisch und bedarfsgerecht für die jeweilige Abteilung entwickeln. Damit helfen sie den Beschäftigten genau dort, wo sie es am dringendsten benötigen. Ein weiterer Vorteil: Die Gesundheitsverantwortlichen bei Merck haben es immer wieder mit verschiedenen Tätigkeitsbereichen zu tun, auf die sie sich konzentrieren können und müssen nicht die Maßnahmen für das gesamte Unternehmen auf einmal jonglieren. So kommt es letztlich zu einer Entzerrung des Aufwandes mit der Möglichkeit intensiver Betreuung, passend terminierten Befragungszeiträumen und auch das vom Gesetzgeber gewünschte Ziel der Verstetigung der psychischen Gefährdungsbeurteilung wird erreicht.
Mehr zum Thema erfahren Sie auf unserer Informationsseite. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich gerne direkt an Christian Fuhrken.