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Übersicht

- Gesetzeskonforme Durchführung der GB-Psych nach §5 ArbSchG
- Mehr als 12 Jahre Erfahrung
- Identifikation psychischer Belastungen nach Gestaltungsbereichen der GDA
- Grundlage für gezielte Verbesserungsmaßnahmen der psychischen Gesundheit
- DSGVO-Konformität & Anonymität

- Gesetzeskonforme Durchführung der GB-Psych nach §5 ArbSchG
- Mehr als 12 Jahre Erfahrung
- Identifikation psychischer Belastungen nach Gestaltungsbereichen der GDA
- Grundlage für gezielte Verbesserungsmaßnahmen der psychischen Gesundheit
- DSGVO-Konformität & Anonymität
Psychische Gefährdungsbeurteilung: Erfahren Sie mehr über unsere Vorgehensweise

BEFRAGUNG
- Als Online-, Print- oder Hybrid-Befragung
- GDA-leitlinienkonform
- Wissenschaftliche Skalen
- Kommunikationskoffer mit Vorlagen
- Ergebnisbericht und Ergebnismatrix
- Echtzeit-Feedbackreport für die Beschäftigten
- Details und Preise

BEFRAGUNG
- Als Online-, Print- oder Hybrid-Befragung
- GDA-leitlinienkonform
- Wissenschaftliche Skalen
- Kommunikationskoffer mit Vorlagen
- Ergebnisbericht und Ergebnismatrix
- Echtzeit-Feedbackreport für die Beschäftigten
- Details und Preise
WORKSHOP
- Als Analyse-Workshop (ohne Befragung) oder Vertiefungs-Workshop (nach Befragung)
- Direkte Einbindung der Beschäftigten einzelner Tätigkeitsbereiche
- GDA-leitlinienkonform
- Umfang ca. 6 Stunden zzgl. Kurzpausen
- Anonymisierter Ergebnisbericht mit Fotoprotokoll
- Details und Preise
WORKSHOP
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- Direkte Einbindung der Beschäftigten einzelner Tätigkeitsbereiche
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- Umfang ca. 6 Stunden zzgl. Kurzpausen
- Anonymisierter Ergebnisbericht mit Fotoprotokoll
- Details und Preise
WORKSHOP
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- Direkte Einbindung der Beschäftigten einzelner Tätigkeitsbereiche
- GDA-leitlinienkonform
- Umfang ca. 6 Stunden zzgl. Kurzpausen
- Anonymisierter Ergebnisbericht mit Fotoprotokoll
- Details und Preise
Unsere Besonderheiten auf einen Blick
✅
Langjährige
Erfahrung
Langjährige Erfahrung
📈
Visualisierung
der Ergebnisse
Visualisierung der Ergebnisse
📊
Persönliche
Feedbackreports
Persönliche Feedbackreports
💰
Förder-
möglichkeiten
Förder-
möglichkeiten
🤝
Individuelle Ansätze
Individuelle Ansätze
🔒
DSGVO-Konformität
DSGVO-Konformität
GB-Psych – gesetzliche Pflicht
Die 7 Schritte zur GB-Psych nach GDA-Leitlinie
Seit 2013 sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, eine GB-Psych gemäß §5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) durchführen. Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) definiert in ihrer Leitlinie zentrale Themenfelder und empfiehlt 7 Schritte zur Durchführung einer umfassenden psychischen Gefährdungsbeurteilung (GB-Psych). Diese Vorgaben bieten eine solide Grundlage, um psychische Belastungen am Arbeitsplatz effektiv zu bewerten und zu reduzieren.
- Vorbereitung und Festlegung der Tätigkeitsprofile
- Ermittlung der psychosozialen Belastungen
- Beurteilung der psychosozialen Belastungen
- Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen
- Wirksamkeitskontrolle
- Aktualisierung und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung
- Dokumentation
Themenfelder der GB-Psych nach GDA-Leitlinie
- Arbeitsaufgabe
- Arbeitsorganisation
- Arbeitszeit
- Soziale Beziehungen
- Arbeitsmittel
- Arbeitsumgebung
Von der Pflicht zur Chance
Eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz bietet die Möglichkeit, kritische Handlungsfelder in Organisationen sowie in der Organisationsstruktur aufzudecken und diese durch gezielte Maßnahmen zu verbessern. Mithilfe der psychischen Gefährdungsbeurteilung lassen sich Vorteile und Chancen des Unternehmens aufzeigen. Diese sind unter anderem:
- Förderung der psychischen Gesundheit von Beschäftigten
- Optimierung der Arbeitsplätze nach den Anforderungen der Tätigkeiten
- Gesunde Gestaltung des Arbeitsplatzes
- Langfristige und nachhaltige Verbesserung der Gesundheit und des Wohlbefindens am Arbeitsplatz
- Bewusstsein auf Führungsebene schaffen, die psychische Gesundheit zu fördern
Psychische Gefährdungsbeurteilung: Hintergründe und Prozessbegleitung
Durch veränderte Rahmenbedingungen in der Arbeitswelt wie z. B. Arbeitsverdichtung und Flexibilisierung nimmt die Bedeutung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz kontinuierlich zu. Eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz (GB-Psych) stellt somit nicht nur ein wichtiges Thema für das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM), sondern auch eine gesetzlich zu erfüllende Pflicht nach dem Arbeitsschutzgesetz § 5 dar.
Die psychische Gefährdungsbeurteilung besteht nicht nur aus der Ermittlung psychischer Belastungen (z. B. durch eine Mitarbeiterbefragung). Vielmehr handelt es sich um einen kontinuierlichen Prozess, der innerhalb der Organisation implementiert werden sollte.
FAQ
Was sind psychische Belastungen?
Unter psychischen Belastungen versteht man die „Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken“ (Definition nach der DIN EN ISO 10075- 1 (1a)). Psychische Belastungen bei der Arbeit beschreiben eine Vielzahl unterschiedlicher psychisch bedeutsamer Einflüsse wie etwa Arbeitsintensität, soziale Unterstützung am Arbeitsplatz oder die Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit. Wichtig ist, dass der Begriff „psychische Belastung“ dabei wertneutral zu verstehen ist. Eine Arbeit ohne psychische Belastung ist daher nicht vorstellbar oder wünschenswert. Jedoch können psychische Belastungen auch gesundheitsbeeinträchtigende Wirkung haben. Daher ist es erforderlich, psychische Belastungen mittels einer Gefährdungsbeurteilung zu identifizieren.
Sie sind im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagement an der Durchführung einer Psychischen Gefährdungsbeurteilung interessiert? Hier gelangen Sie zu weiterführenden Informationen.
Wer muss eine GB-Psych durchführen?
Seit 2013 sind alle Arbeitgeber nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) noch stärker aufgefordert, die psychischen Belastungen ihrer Beschäftigten am Arbeitsplatz zu ermitteln. Des Weiteren sind Unternehmen und Behörden auch zu einer entsprechenden Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GB-Psych) am Arbeitsplatz verpflichtet (§ 6 ArbSchG). Demnach müssen ausnahmslos alle Unternehmen und Einrichtungen des Öffentlichen Dienstes mit mindestens einem Standort in Deutschland eine solche Gefährdungsbeurteilung durchführen. Diese kann dabei sowohl via Print- oder Online-Fragebogen, als auch über weitere Formate (Workshops oder Interviews) erfolgen.
Sie möchten mehr über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen erfahren? Hier gelangen Sie zu weiterführenden Informationen.
Wie läuft eine GB-Psych optimalerweise ab?
Arbeitgeber haben eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (kurz GB-Psych, manchmal auch Psychologische Gefährdungsbeurteilung oder Psychische Gefährdungsbeurteilung genannt) erfolgreich durchgeführt, wenn alle sieben Prozessschritte durchlaufen wurden:
- Festlegung der Arbeitsplatz-, Tätigkeits-, Bereichs- oder Berufsgruppen entsprechend der organisationsspezifischen Strukturen.
- Ermittlung der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz in jenen fünf Bereichen, die durch die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) definiert werden. Geeignete Verfahren hierfür sind Mitarbeiterbefragungen mittels Fragebogen (online und/oder Print) oder spezielle Workshops zur psychischen Gefährdungsbeurteilung.
- Auswertungen und statistische Analysen der Befragungsdaten bzw. der Workshopergebnisse.
- Ableitung von Handlungsempfehlungen und konkreten Maßnahmen, die nachfolgend angeboten und durchgeführt werden.
- Wirksamkeitsevaluation der abgeleiteten und umgesetzten Maßnahmen.
- Überprüfung der Aktualität der Ergebnisse in regelmäßigen Abständen und ggf. Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung.
- Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen sowie der in diesem Kontext durchlaufenen Schritte.
Sie sind im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagement an weiteren Informationen zu den 7 Prozessschritten einer GB-Psych interessiert? Hier können Sie Kontakt zu unserem Experten, Christian Fuhrken, aufnehmen.
Wer prüft, ob eine GB-Psych stattgefunden hat?
Die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GB-Psych) wird – wie übrigens die gesamte Arbeitsschutzorganisation – durch das jeweils für eine Organisation zuständige Gewerbeaufsichtsamt überprüft. Es darf jederzeit ohne Voranmeldung eine Organisation betreten und Kontrollen durchführen. Werden hierbei Mängel festgestellt, erhalten Arbeitgeber in der Regel eine Beratung und eine Fristsetzung für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. Nur in Ausnahmefällen können sofort vollziehbare Anordnungen wie etwa Sanktionen getroffen werden.
Ob, wann und wie häufig das Gewerbeaufsichtsamt eine Organisation kontrolliert, hängt vom Risiko ab, dem die Beschäftigten bei ihrer Arbeit ausgesetzt sind. Das hat zur Folge, dass manche Unternehmen öfter, andere nur in größeren Zeitabständen aufgesucht werden. Abweichend vom Turnus können aber auch konkrete Vorfälle wie Beschwerden, Unfälle oder Ähnliches das Amt auf den Plan rufen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Wie erfolgt das Festlegen der Tätigkeitsbereiche bei einer GB-Psych? (Schritt 1)
Entsprechend der organisationsspezifischen Strukturen werden gemeinsam mit den relevanten Akteuren (z. B. Gesundheitsmanagement, Personal- oder Gesundheitsverantwortliche, Geschäftsführung) die einzelnen Gruppen festgelegt, die beurteilt werden sollen. Ausgangspunkt hierfür können etwa Organigramme oder Tätigkeitsbeschreibungen sein.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Wie läuft die Ermittlung der psychischen Belastungen ab? (Schritt 2)
Grundsätzlich lassen sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GB-Psych) zwei Vorgehensweisen (Mitarbeiterbefragungen und Workshopverfahren) unterscheiden:
Mitarbeiterbefragungen
Die am weitesten verbreitete Form der Mitarbeiterbefragung ist die Online-Umfrage. Auf diesem Weg können – ganz anonym – vielfältige Belastungsfaktoren bei allen Beschäftigten ermittelt werden. Oftmals werden hierbei etablierte Skalen wie etwa der Kurzfragebogen zur Arbeitsanalyse (KFZA) oder der Copenhagen Psychosocial Questionnaire (COPSOQ) eingesetzt. Da der Teilnahmelink internetbasiert ist, gelangt man auch von außerhalb der Organisation zur Befragung. Auch auf dem eigenen Smartphone kann die Umfrage bequem ausgefüllt werden (vor allem im Querformat). Alternativ oder ergänzend können jedoch auch Printfragebögen eingesetzt werden (z. B. in bestimmten Produktionsbereichen ohne PC-Arbeitsplätze).
Workshopverfahren
Im Rahmen der Psychischen Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz können auch Workshopverfahren überaus sinnvoll und gewinnbringend eingesetzt werden. Zum einen können sie anstelle einer Beschäftigtenbefragung per Fragebogen zur Ermittlung und Analyse der psychischen Belastungen eingesetzt werden (GB-Psych-Analyse-Workshop). Zum anderen können sie ergänzend zu solch einer Belastungsermittlung eingesetzt werden (GB-Psych-Vertiefungs-Workshop). Beide Workshopvarianten können grundsätzlich sowohl vor Ort als auch in virtueller Form online umgesetzt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Wie erfolgt die Beurteilung der psychischen Belastungen? (Schritt 3)
Die Befragungsdaten bzw. Workshopergebnisse werden unter Wahrung strengster Anforderungen an den Datenschutz (unter anderem keine Auswertungen in Gruppen mit weniger als fünf Beschäftigten) ausgewertet und unter Bezugnahme auf externe empirische Vergleichswerte beurteilt. Anschließend erfolgt die Präsentation der Ergebnisse – entweder vor Ort oder via Videokonferenz.
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Wie laufen die Entwicklung und die Umsetzung der Maßnahmen bei einer GB-Psych ab? (Schritt 4)
Auf Grundlage der Befragungs- oder Workshopergebnisse werden für die abgeleiteten Handlungsempfehlungen konkrete Maßnahmen entwickelt. Diese können nachfolgend seitens der Organisationen eigenverantwortlich oder bei Bedarf mit dem Institut für Betriebliche Gesundheitsberatung bzw. anderen Partnern angeboten und durchgeführt werden. Um diese Maßnahmen besser im Unternehmen zu platzieren und eine hohe Akzeptanz bei den Beschäftigten zu erreichen, sollte die Bewerbung selbiger sowie die Kommunikation mit den Beschäftigten im Zusammenhang mit der GB-Psych stets mitgedacht werden.
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Wie erfolgt die Kontrolle der Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen bei einer GB-Psych? (Schritt 5)
Durch quantitative und qualitative Erhebungen kann die Wirksamkeit der auf Grundlage der GB-Psych abgeleiteten und umgesetzten Maßnahmen evaluiert werden. Hier sind, je nach Maßnahme, verschiedene Verfahren und Schwerpunktsetzungen denkbar. Grundsätzlich sollte jedoch stets eine Kombination aus Prozess- und Ergebnisevaluation erfolgen, da diese komplementäre Facetten beleuchten: Die Prozessevaluation eruiert, wie die Maßnahme bspw. hinsichtlich Qualität und Rahmenbedingungen seitens der Beschäftigten bewertet wird. Die Ergebnisevaluation zielt darauf ab, durch die Maßnahme herbeigeführte Veränderungen – idealerweise im positiven Sinne – nachzuweisen.
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Wie erfolgen die Aktualisierung und Fortschreibung bei einer GB-Psych? (Schritt 6)
Etwa zwei Jahre nach Abschluss der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen – unabhängig vom eingesetzten Verfahren – sollte überprüft werden, ob eine Wiederholungsbefragung notwendig ist (z. B. durch veränderte Umgebungsbedingungen, starke Umstrukturierungen, neue wissenschaftliche Erkenntnisse etc.). Hierfür bieten sich bspw. Checklisten an. Sollte eine Aktualisierung der GB-Psych notwendig sein, beginnt der Zyklus von vorne. Besonders interessant im Zusammenhang mit einer Wiederholungsbefragung ist der Abgleich mit den Daten aus der Erstbefragung, der eine längsschnittliche Betrachtung der Entwicklungen in der Organisation ermöglicht.
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Wie erfolgt die Dokumentation bei einer GB-Psych? (Schritt 7)
Die saubere Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz (GB-Psych) stellt eine große Herausforderung für viele Organisationen dar. Hierfür gibt es kein standardisiertes Vorgehen. Umso wichtiger ist, jeden einzelnen Schritt bestmöglich festzuhalten und zentrale Entscheidungen sowie Meilensteine zu protokollieren.
Ein kleiner Hinweis in eigener Sache: Jede durch das IFBG angebotene Leistung wird entsprechend dokumentiert und kann für die interne Dokumentation genutzt sowie bei einer möglichen Prüfung durch das Gewerbeaufsichtsamt vorgelegt werden.
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