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GB-Psych: Neue Regeln und schärfere Kontrollen seit Januar 2026
Am 25. Oktober 2013 verabschiedete der Bundesrat Änderungen in Bezug auf das Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG), die die BGM-Arbeit in Deutschland nachhaltig beeinflusst haben. Seitdem müssen Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ausdrücklich auch psychische Belastungen ermitteln und bewerten. Dies hat jedoch nicht nur die Arbeit der Arbeitgeber, sondern auch die der Unfallversicherungsträger, der BGM-Dienstleistungsbranche und sogar der Krankenkassen verändert. Denn auch wenn die Durchführung von psychischen Gefährdungsbeurteilungen (GB-Psych) nicht gesetzliche Aufgabe von Krankenkassen ist, suchen viele Unternehmen genau hier nach Unterstützung. Für Krankenkassen bietet dies Chancen, da sich eine GB-Psych in der Regel sehr gut mit einer BGM-Bedarfsanalyse verknüpfen lässt. Und diese ist schließlich Ausgangspunkt für zielführende BGF-Maßnahmen oder sogar einen idealtypischen BGM-Prozess.
Der Jahresbeginn 2026 brachte nun ein paar Änderungen im Hinblick auf die GB-Psych mit sich, die den Handlungsdruck für Arbeitgeber erhöhen.
1. Mehr fachliche Expertise und digitale Möglichkeiten
Einige Quellen berichten, dass die reformierte DGUV Vorschrift 2 die sicherheitstechnische Expertise um die Fachbereiche Arbeits- und Organisationspsychologie sowie Ergonomie erweitert. Unternehmen können ihre Arbeitssicherheits-Teams dadurch interdisziplinärer aufstellen und die psychische Gefährdungsbeurteilung systematischer bearbeiten.
Zudem stellt die DGUV Vorschrift 2 klar, dass digitale Instrumente für die psychische Gefährdungsbeurteilung eingesetzt werden können. Unternehmen, die auf validierte Software-Lösungen (wie z. B. Workey) setzen, handeln somit rechtssicher – vorausgesetzt, diese orientieren sich an den Empfehlungen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA).
2. Deutlich mehr Kontrollen durch die Aufsichtsbehörden
Nach Angaben der GDA wird die Mindestbesichtigungsquote der Aufsichtsbehörden im Jahr 2026 auf fünf Prozent aller Betriebe angehoben. Bei Betriebsbesuchen wird verstärkt die Qualität der psychischen Gefährdungsbeurteilung geprüft.
Auch wenn der Schwerpunkt der GDA im Jahr 2026 auf dem Thema „Absturzunfälle“ liegt, bleibt die psychische Gefährdungsbeurteilung weiterhin ein zentraler Prüfgegenstand. Die bisherigen GDA-Ziele werden fortgeführt. Dazu zählen u. a. die stärkere Aufsicht – insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) – sowie die Verbesserung der Qualität von Maßnahmen und Dokumentationen.
3. Worauf Behörden künftig verstärkt achten
Die GDA-Empfehlungen zur Ermittlung psychischer Belastungen wurden 2022 grundlegend überarbeitet und bilden weiterhin die fachliche Grundlage der Behördenpraxis 2026.
Die vierte GDA-Periode von 2027 bis 2031 wird offenbar derzeit vorbereitet. Offizielle Arbeitsprogramme sind noch nicht endgültig verabschiedet. Aus den bisherigen Veröffentlichungen lassen sich jedoch einige Schwerpunkte erkennen, die sich auch auf die GB-Psych beziehen:
- Stärkere Wirksamkeitskontrolle von Gefährdungsbeurteilungen
- Datenbasierte und risikoorientierte Aufsicht
- Psychische Belastungen und Digitalisierung
- Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen
Für viele Betriebe sind diese möglichen Schwerpunkte jedoch weniger relevant als die deutlich höhere Kontrolldichte. Seit 2026 sollen die Arbeitsschutzbehörden mehr Betriebe systematisch überprüfen. Dabei wird regelmäßig kontrolliert:
- Existiert eine psychische Gefährdungsbeurteilung?
- Sind die fünf Belastungsbereiche bewertet (Arbeitsinhalt/-aufgabe, Arbeitsumgebung, Soziale Beziehungen, Arbeitsorganisation, Arbeitsmittel)?
- Wurden die Beschäftigten angemessen beteiligt?
- Sind alle relevanten Tätigkeitsbereiche erfasst?
- Wurden konkrete Verbesserungsmaßnahmen eingeleitet?
- Wurde die Wirksamkeit dieser Maßnahmen überprüft und dokumentiert?
4. Neue BAuA-Empfehlungen stärken partizipative Verfahren
Seit Januar 2026 ist das vollständig überarbeitete Kapitel „Psychische Faktoren“ des BAuA-Handbuchs Gefährdungsbeurteilung verfügbar. Es fordert verstärkt einen Mix aus partizipativen, dialogorientierten Verfahren und integriert aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zu modernen Arbeitsformen.
Für die Praxis bedeutet dies: Eine Mitarbeiterbefragung kann weiterhin ein zentrales Screening-Instrument im Rahmen der psychischen Gefährdungsbeurteilung darstellen. Idealerweise wird sie jedoch durch vertiefende Analyse-Workshops oder moderierte Dialogformate ergänzt, um Belastungen genauer zu verstehen und geeignete Maßnahmen abzuleiten.
Diese Schwachstellen können bei Kontrollen kritisch bewertet werden
Welche konkreten Mängel Behörden im Rahmen von Kontrollen beanstanden, wird nicht bundesweit einheitlich veröffentlicht. In Anlehnung an die GDA-Kriterien werden jedoch offenbar folgende Aspekte als kritisch oder mangelhaft erachtet und sind damit mögliche Risikofaktoren bei Betriebsbegehungen:
- Reine Managementeinschätzungen ohne Beteiligung der Beschäftigten
- Einsatz eigens erstellter, nicht wissenschaftlich validierter Fragebögen
- Verwendung selbst entwickelter, ungeprüfter Checklisten
- Fehlende Berücksichtigung von Homeoffice und hybriden Arbeitsformen
- Erfassung von Belastungen ohne anschließende Maßnahmenableitung
- Fehlende Verantwortlichkeiten für die Umsetzung von Maßnahmen
- Maßnahmen, die ausschließlich auf individuelles Verhalten abzielen und keine organisatorischen Ursachen adressieren
- Fehlende Wirksamkeitskontrollen durch Evaluationen, Workshops, Kennzahlen oder Folgebefragungen
- Unvollständige oder nicht nachvollziehbare Dokumentation
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Was Organisationen jetzt beachten sollten
Die psychische Gefährdungsbeurteilung bleibt auch im Jahr 2026 ein zentrales Thema des betrieblichen Arbeitsschutzes. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Qualität, Dokumentation und Wirksamkeitskontrolle. Organisationen sollten daher prüfen, ob ihre bestehende GB-Psych den aktuellen fachlichen Empfehlungen entspricht und einer behördlichen Überprüfung standhalten würde.


