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Best Practice: Psychische Gefährdungsbeurteilung beim Landkreis Lüneburg
Eine stabile psychische Gesundheit von Beschäftigten ist für eine gute qualitative Arbeit und den Erfolg einer Organisation unabdingbar. Psychische Belastungen wirken sich negativ auf die Arbeitsmoral, Leistungsfähigkeit und Motivation der Beschäftigten und somit auch auf den Erfolg der ganzen Organisation aus.
Diese Erkenntnisse haben immer mehr Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, so dass sie zunehmend in diesem Bereich tätig werden. So auch der Landkreis Lüneburg, der gemeinsam mit dem IFBG die Psychische Gesundheit seiner Beschäftigten unter die Lupe genommen hat.
Beschäftigtenbefragung zur Erfassung des Status Quo
Bevor Maßnahmen für die Förderung der psychischen Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geplant werden können, ist es wichtig, den Ist-Zustand der Beschäftigten zu erfassen. Hier kommt die – gesetzlich vorgeschriebene (§ 5 ArbSchG) – Psychische Gefährdungsbeurteilung (GB-Psych) ins Spiel. Durch eine GB-Psych können die Defizite der Beschäftigten identifiziert und bekämpft werden, indem anknüpfend an die Befragung passgenaue Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) durchgeführt werden. Die Arbeitsbereiche, in denen psychische Risiken und Gefährdungen entstehen können, sind vielfältig: die jeweilige Arbeitsaufgabe der Beschäftigten, die Arbeitsorganisation, die sozialen Beziehungen unter den Beschäftigten und der Führungsebene und auch die Arbeitsumgebung können einen Einfluss auf die psychische Gesundheit eines Individuums haben.
Aufgrund der situativen Faktoren gibt es kein Verfahren, das sich für alle Organisationsformen festlegen lässt. In einigen Organisationen ist eine Erfassung der psychischen Belastungen durch einen Workshop sinnvoll, bei anderen wiederum sind Interviews der richtige Weg zum Ziel.
Die meisten Organisationen, die eine Psychische Gefährdungsbeurteilung durchführen, setzen jedoch auf die klassische Beschäftigtenbefragung.
Schriftliche Befragung beim Landkreis Lüneburg
Auch die Verantwortlichen des Landkreis Lüneburg entschieden sich für eine klassische Beschäftigtenbefragung. Die Beschäftigten hatten innerhalb von fünf Wochen die Möglichkeit, die Befragung online entweder über Laptop, Smartphone oder Tablet auszufüllen. Ihre Antworten wurden anonym erfasst und werden nun durch Dr. Mark Hübers, Lead Team Workey, ausgewertet. Die Ergebnisse aus der Befragung sollen dazu genutzt werden, ein ganzheitliches BGM im Landkreis Lüneburg zu etablieren. Dies soll eine nachhaltige BGF ermöglichen. Parallel zur Befragung (Juni 2023) soll bereits der Einführungsprozess einer BGM-Struktur beim Landkreis starten.
Zielgerichtete Maßnahmen durch Gruppenauswertung
Die Auswertung erfolgt über den gesamten Landkreis Lüneburg sowie über Untergruppen, bei denen mindestens fünf Personen teilgenommen haben. So können keine Rückschlüsse auf einzelne Personen gezogen werden, aber trotzdem Abteilungen differenziert voneinander betrachtet werden. Dies stellt für die Etablierung von zielgerichteten Maßnahmen einen großen Vorteil gegenüber der alleinigen Betrachtung der gesamten Organisation dar.
Wichtig bei der Befragung ist eine hohe Teilnahmequote, da nur so belastbare Aussagen getroffen werden können. Erreicht wird diese durch die Bereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ehrlich zu antworten. Deshalb spielt ihr Vertrauen in eine anonyme Auswertung der Befragung eine zentrale Rolle für den Erfolg einer Psychischen Gefährdungsbeurteilung. Die Verantwortlichen des Landkreis Lüneburg erhalten keine einzelnen Daten, sondern nur gruppierte Auswertungen.
In sieben Schritten zum Ziel
Der ganzheitliche Prozess der Psychischen Gefährdungsbeurteilung beim Landkreis Lüneburg erfolgt in sieben Schritten gemäß der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA):
- Vorbereitung und Festlegen der Tätigkeiten/Bereiche der Belegschaft (dient zur Bildung der Untergruppen)
- Ermittlung der Psychischen Belastung durch die fünfwöchige Befragung
- Beurteilung der Psychischen Belastung durch die Verantwortlichen des Landkreises Lüneburg mithilfe des IFBG – ggf. Vertiefungsworkshop
- Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen, die auf den Erkenntnissen der Befragung beruhen
- Wirksamkeitskontrolle – erreichen die forcierten Maßnahmen die erhofften Ziele, nämlich die psychische Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu verbessern
- Aktualisierung/Fortschreibung der Erkenntnisse und Maßnahmen
- Dokumentation der Psychischen Gefährdungsbeurteilung
Das sagt Dr. Mark Hübers zur Befragung beim Landkreis Lüneburg
„Der Landkreis Lüneburg hat sich vorbildlich zur Umsetzung einer Befragung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen vorbereitet. Sie sind daran interessiert, das Projekt konkret nach den Empfehlungen der GDA aufzugleisen. Dies ist insofern ideal, da die Prozessschritte der GDA Grundlage für unsere Herangehensweise ist. Zudem wurden die Schritte der Gewerbeaufsicht gespiegelt. Diese sind sehr angetan von dem Projektvorhaben.
Bisher haben wir eine detaillierte Kommunikationsplanung und Themenfindung der Befragung aufgleisen können. Nicht nur der Personalrat wurde zum Projekt und den einzelnen Zwischenständen abgeholt, auch die Führungskräfte und weitere Beschäftigte wurden in Vor-Ort-Veranstaltungen detailliert informiert. Zudem gibt es ein Weekly, in dem das IFBG mit Frau Kruse und Herrn Bolg des Landkreis Lüneburg das Projekt voranbringen kann. Dadurch wird gewährleistet, dass das Projekt nicht ins Stocken gerät. Zudem ist der Austausch stets wertschätzend, sympathisch und zielorientiert.
Wir befinden uns aktuell (Juni 2023) in der Befragungsphase. Im Anschluss werden die Ergebnisse präsentiert und auf Grundlage dessen werden Gruppen gebildet, mit denen nachfolgende qualitative Workshops durchgeführt werden. Darin sollen gesundheitsförderliche Maßnahmen gemeinsam entwickelt werden, die von den Beschäftigten mitgetragen werden. In den kommenden zwei Jahren wird eine erneute Befragung (sog. Wiederholungsbefragung) durchgeführt, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu evaluieren.“
Hier erfahren Sie mehr über das genaue Vorgehen unserer Psychischen Gefährdungsbeurteilungen. Kontaktieren Sie uns gerne!
Anschließend an eine GB-Psych sollten Maßnahmen gemäß des Präventionsleitfadens umgesetzt werden, um die psychische wie physische Gesundheit der Beschäftigten zu stärken. Mehr dazu finden Sie hier.