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Seit 2013 sind Arbeitgeber nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) noch stärker aufgefordert, die psychischen Belastungen ihrer Beschäftigten zu ermitteln. Des Weiteren sind Unternehmen und Behörden auch zu einer entsprechenden Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz verpflichtet (§ 6 ArbSchG).
Der vorliegende Bericht kann hierfür als Basis herangezogen werden, da er weitestgehend die Anforderungen (GDA, 2017) an eine Dokumentation erfüllt. Dazu gehören etwa die Beurteilung der Gefährdungen sowie die Bestimmung von spezifischen Handlungsempfehlungen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes.
Die Umsetzung der Handlungsempfehlungen sowie eine anschließende Wirksamkeitskontrolle dieser sind darüber hinaus gehende Aspekte, die es im Zuge einer vollständigen Dokumentation der Beurteilung psychischer Gefährdungen am Arbeitsplatz zu berücksichtigen gilt.
Zur Ermittlung der psychischen Belastungen eignen sich insbesondere folgende vier Verfahren (vgl. GDA, 2017):
• Schriftliche Befragungen
• Beobachtungsverfahren
• Interviews
• Moderierte Workshops
Im vorliegenden Projekt wird auf das Verfahren der schriftlichen Befragung zurückgegriffen. Dieses ist geeignet, um im Sinne eines Screenings einen guten Überblick zu erhalten, ob und welche konkreten Belastungen in einer Organisation existieren.
Alle Beschäftigten werden in die Gefährdungsbeurteilung miteinbezogen. Bei einer hohen Teilnahmequote sind in größeren Organisationen statistisch bedeutsame und repräsentative Aussagen möglich.
Die schriftliche Befragung wird mittels eines Online-Fragebogens durchgeführt (ggf. ergänzt um Papierfragebögen, welche nach Befragungsende digitalisiert werden).
Bei den verwendeten Skalen handelt sich um bewährte Befragungsinstrumente, die höchsten Ansprüchen an die Testgüte gerecht werden und somit Norm- und Branchenvergleiche ermöglichen.